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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) für den Ticketverkauf über den Onlineshop und das Handy-Ticket der rnv im Internet

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Online-/Handy-Tickets über den Online-Shop und dem Handy-Ticket der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (nachfolgend rnv genannt). Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (nachfolgend VRN genannt). Die rnv behält sich ausdrücklich vor, das Fahrkartenangebot im Online-Shop oder dem Handy-Ticket jederzeit anzupassen.

(2) Die rnv bedient sich zur Abwicklung des Online-Ticketverkaufs (Online-Shop, Handy-Ticket) des IT-Dienstleisters EOS Uptrade GmbH, Hamburg (nachfolgend EOS Uptrade genannt) und für die e-Payment Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Eschborn (nachfolgend LogPay genannt). Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

(3) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Online-/Handy-Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay, an welche sämtliche Entgeltforderungen verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die rnv stellt dem Kunden in einem ersten Schritt die Software zum Kauf von "Online-Tickets" zur Verfügung, welche sich der Kunde selbst ausdrucken kann. Technische Voraussetzungen hierfür sind ein PC (Windows XP Home/Professional/Vista oder höher) oder ein MacOS 10.x oder höher, ein Internetexplorer 8.x oder höher für Windows, Mozilla Firefox 3.x oder höher für Windows, Safari 3.x oder höher für Macintosh und Windows, ein Drucker sowie ein E-Mail-Postfach. Das Ticket erhalten Sie als PDF-Datei zum Ausdrucken. Dafür benötigen Sie einen PDF-Reader (z.B. den kostenlosen Acrobat Reader). Um Problemen vorzubeugen, sollten Sie eventuell vorhandene Werbeblocker vorübergehend deaktivieren.

(1) Um die Tickets als Handy-Ticket auszugeben, steht dem Kunden eine App zur Verfügung. Diese kann er im jeweiligen App-Store herunterladen. Das Smartphone benötigt hierfür mindestens folgende Systemvoraussetzungen:

  • Android: min. Version 2.3.3
  • iOS: min. Version 8 (ab iPhone 4S und iPad 2)

(2)Die Onlineshop-Software bzw. die App ermöglicht es dem Kunden, Tickets des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (im Folgenden VRN genannt) zu erwerben und selbst auszudrucken oder als Handy-Ticket auf dem Smartphone auszugeben. Für die Festlegung der angebotenen Ticketarten, der Gültigkeitsbereiche und der Informationen darüber ist die rnv zuständig.

Nach Anmeldung/Registrierung im Onlineshop oder der App kann der Kunde alle im Onlineshop bzw. der App angebotenen Produkte kaufen.

Ohne Registrierung können nach Eingabe der Zahlart und persönlicher Daten Einzelfahrscheine und Tages-Karten gekauft werden.

Die Tickets sind nach dem Kauf direkt über den Online-Shop oder in der Handy-Ticket App verfügbar und können unter dem Navigationspunkt Tickets eingesehen bzw. bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

(3) Die rnv übernimmt die gesamte Serviceabwicklung bezüglich des Online-Shops gegenüber dem Kunden, wobei die rnv sich dabei weiterer Dienstleister, insbesondere im Bereich Zahlungsverkehr (Fa. DVB Logpay, Fa. Elavon) und Kundenservice, bedienen kann.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Um das gesamte Angebot nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Verkehrsunternehmen rnv registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • gewünschtes Bezahlverfahren
  • Kontoverbindung mit IBAN und BIC (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

Um einen Kauf ohne Registrierung vorzunehmen, muss der Kunde die nachfolgenden Punkte angeben:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Kreditkartendaten

(2) Mit der Bestellung eines Online-/Handy-Tickets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die Bestellung erfolgt durch das Klicken der Schaltfläche „Kaufen" im Online-Shop auf der Internetseite www.tickets.rnv-online.de oder in der Handy-Ticket App. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der rnv zustande. Der Vertragsschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Kaufbestätigung seitens der rnv. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bonitäts- und Datenprüfung durch die rnv oder einem damit beauftragten Unternehmen. Im Einzelfall behält sich die rnv vor, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

(3) Die Tickets, die über diesen Vertriebsweg angeboten werden, und die jeweilige Höhe des Kaufpreises sind im Internet unter www.vrn.de benannt. Die Höhe des Kaufpreises für die Online-/Handy-Tickets ergibt sich aus den jeweils geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VRN-Gemeinschaftstarifs.

(4) Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen. Die im Rahmen des Bestellvorgangs und der Nutzung des Online-/Handy-Tickets ggf. entstehenden Telekommunikationskosten trägt der Kunde.

§ 4 Software-Lizenz für Onlineshop

(1) Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die rnv ihren Kunden eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software "Online-Shop" zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, das ihm an der Online-Shop-Software eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der Online-Shop- Software zu ermitteln.

(3) Die rnv übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der Online-Shop-Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 12 (Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung).

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Anwendung der Online-Shop-Software sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicher zu stellen.

(2) Der Kunde ist für die richtige Angabe seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der von der rnv angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Bei Eintragung falscher Angaben kommt kein Vertrag zustande.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Zahlverfahren und E-Mail-Adresse) unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die Logpay berechtigt, dem Kunden den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

(4) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die rnv berechtigt, dem Kunden den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die rnv ist weiterhin befugt, den Kunden für die Nutzung  des Online-Shops zu sperren.

(5) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern.

§ 6 Erwerb und Umgang mit Printtickets und Handy-Tickets

(1) Nach Vertragsabschluss können die Printtickets sofort mit dem Button "Ticket hier downloaden" heruntergeladen und im Anschluss ausgedruckt werden. Die Fahrausweise sind so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Insbesondere sind die Tickets in Originalgröße (auf DIN A4-Papier, Fahrscheinformat 10,5 cm x 19,0 cm) auszudrucken. Die Fahrausweise sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit dem auf dem Ticket angegebenen Ausweistyp (bei Semester-Ticket obligatorisch: Studierendenausweis, Reisepass oder Personalausweis).

(2) Das Handy-Ticket kann nach Erwerb als mobiles Ticket unter dem Bereich „aktive Tickets“ aufgerufen und auf dem Smartphone angezeigt werden.

(3) Die mit vollständigem Namen personalisierten Fahrausweise sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit dem bei der Registrierung angegebenen Ausweistyp (bei Semester-Ticket obligatorisch: Studierendenausweis, Reisepass oder Personalausweis).

(4) Das Printticket ist nach der Anforderung durch den Kunden auszudrucken. Die rnv übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Ausdruck des elektronischen Tickets.

(5) Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Online-Shop-Systems und/oder der unterbliebenen, korrekten und vollständigen Übertragung des Print- oder Handy-Tickets ist der Kunde dementsprechend verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Beförderungsleistung im VRN anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

(6) Für die Gültigkeit eines über die Onlineshop-Software bezogenen Print- und Handy-Tickets gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRN.

(7) Im Falle einer Kontrolle hat der Kunde dem Fahrausweisprüfer das gültige Print- oder Handy-Ticket und gemäß den Tarifbestimmungen evtl. erforderliche zusätzliche Ausweise und/oder Bescheinigungen zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer.

(8) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des Printtickets vom Prüfpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.

(9) Bei Vorliegen von Zweifeln willigt der Kunde darüber hinaus bereits jetzt ein, zunächst ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß der jeweiligen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen zu zahlen.

(10) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(11) Der Kunde ist beweispflichtig dafür, dass das Print- oder Handy-Ticket ordnungsgemäß erzeugt und der angezeigte Fahrpreis auf seinem Kundenkonto verbucht wurde.

§ 7 Rückgaberecht

(1) Tickets  können nicht zurück gegeben oder storniert werden, da diese mehrfach ausgedruckt werden bzw. sofort zur Nutzung gültig sein können.

(2) Eine (Teil-)erstattung der Tickets ist nur in berechtigten Einzelfällen nach den Tarifbestimmungen des VRN möglich.

§ 8 Zahlverfahren und Abrechnung

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung

(1) Der Kunde kann für Bestellungen im Online-Shop unter verschiedenen Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, American Express oder MasterCard)

Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.

(2) Der Finanzunternehmen LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für die Nutzung der Online-/Handy-Ticketsnach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung wird ggf. nur eine bestimmte Zahlungsweise zugelassen.


§9 Einzug

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist nur vom registrierten Kunden ausschließlich elektronisch über das Internetportal www.tickets.rnv-online.de oder der App einsehbar und abrufbar.

§10 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) und Business Identifier Code (BIC, Geschäftskennzeichen) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) über den Einziehungsbetrag im Rahmen der Bestellbestätigung durch das Verkehrsunternehmen. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) direkt nach Abschluss der Bestellung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag  die anfallenden Fremdgebühren des Zahlungsdienstlesiter zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Logpay ist berechtigt, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

(5) Logpay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleister. Be einer Verweigerung der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Kunden zur Bonitätsprüfung steht ihm das Kreditkartenverfahren zur Verfügung.


§11 Zahlung per Kreditkarte

(1) Die Abrechnung der gekauften Online-/ Handy-Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, American Express oder MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

(2) Während des Registrierungsvorganges oder beim Wechsel auf das Kreditkarten-Verfahren oder bei Änderung der Kreditkartendaten werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, American Express oder MasterCard)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

(3) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an den Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt in der Regel automatisch innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

(4) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die unter dem Punkt „Datenschutz“ aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Sofern der Kunde für diese Weitergabe der Daten nicht seine Einwilligung erklärt, steht ihm die Zahlung über das Kreditkartenverfahren nicht zur Verfügung. Falls der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

(6) Sofern das kreditkartenausgebende Institut des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ unter-stützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte verpflichtend Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

(7) Sollte der Kunde ungerechtfertigt eine Rückgabe des Betrages (Charge Back) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Online-/Handy-Tickets, die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu tragen. Logpay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(8) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstlesiter als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Online-Shop einsehen und abrufen.

§12 Haftung der rnv und deren Dienstleister beim Verkauf von Online-/Handy-Tickets

(1) Die rnv haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der rnv zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die rnv nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, ohne deren Erfüllung der Zweck des Vertrages gefährdet ist bzw. auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der rnv auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der rnv. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Die rnv weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des Printtickets geschlossenen Beförderungsvertrags das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist und die Beförderung ausschließlich zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRN erfolgt. Dementsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der rnv wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(3) Die rnv übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des Online-Shop-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des Online-Shop-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(4) Ebenso übernimmt die rnv für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des Printtickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der rnv liegt bzw. dieser nicht von ihr zu vertreten ist.

§13 Sperrung

(1) Sollte die Zahlung des Kunden fehlschlagen, wird der rnv-Login und somit der Zugang zum Onlineshop, Abo-Online und der rnv/VRN Handy-Ticket-App gesperrt.

(2) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines rnv-Logins fest, ist er verpflichtet diesen umgehend durch die rnv (kundenservice@rnv-online.de) sperren zu lassen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den Online-Shop, Abo-Online oder rnv/VRN Handy-Ticket-App mit dem rnv-Login des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst

(3) Stellt die rnv oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

(4) Weitere Gründe zur Sperrung des Zugangs zum Online-Shop, Abo-Online oder der rnv/VRN Handy-Ticket-App eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

§14 Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht für die gekauften Online-/Handy-Tickets, da gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Beförderung von Personen finden.

§15 Deaktivierung des rnv-Logins

(1) Der Kunde kann eine Deaktivierung seiner rnv-Logindaten gegenüber der rnv jederzeit ohne Einhaltung einer Frist elektronisch per E-Mail an kundenservice@rnv-online.de veranlassen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Deaktivierung der digitalen Zugangsdaten unberührt.

Die rnv kann den rnv-Login des Kunden jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist deaktivieren , wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat. Der Kunde wird hiervon vor Beginn der Frist nochmals per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse in Kenntnis gesetzt.

(2) Zu einer Deaktivierung der rnv-Logindaten mit sofortiger Wirkung ist die rnv insbesondere berechtigt, wenn

  • der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. durch Manipulation von Zeitkarten) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Abo-Online gegen geltendes Recht verstößt,
  • der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
  • eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,
  • der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung von Abo-Online Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
  • der Kunde Leistungen der Vertragspartner missbraucht oder
  • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für die rnv wegen Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.

(3) Mit der Deaktivierung des rnv-Logins endet das Online-Shop-Vertragsverhältnis bzw. das Handy-Ticket-App Vertragsverhältnis. Vorhandene Daten des Kunden werden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge gelöscht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

§16 Datenschutz im Rahmen des e-Payment Service der Logpay

(1) Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlverfahren im Rahmen des Bezahlvorgangs von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten und ggf. Mobilfunknummer) und alle Änderungen werden zum Zwecke der Abwicklung der Zahlungen und zum Forderungsmanagement von dem Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, verarbeitet und genutzt.

(2) Im Rahmen des Registrierungsprozesses für das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift und/oder bei Änderungen Ihrer Kundendaten im Zusammenhang mit dem Wechsel auf das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift kann das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH eine Überprüfung Ihrer Angaben und Ihrer Bonität durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich Ihrer Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

(3) Zur Prüfung der von Ihnen angegebenen Kreditkartendaten und zur Abwicklung von Zahlungen im Kreditkartenverfahren wird das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH Ihre Kreditkarten- und Zahlungsdaten an einen Kreditkarten-Acquirer weitergeben.

(4) Für den Fall, dass ein Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, werden seine personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben.

(5) Mit jeder einzelnen Nutzung des Online-/Handy-Tickets erklärt der Kunde jeweils sein Einverständnis, dass seine Ticketdaten während der Kontrolle auf Basis des vom Kunden angegebenen Kontrollmediums bei Bedarf von allen beteiligten Verkehrsunternehmen eingesehen werden können.

(6) Soweit Sperrlisten verwendet werden, werden Daten aus Sperrlisteneinträgen sechs Monate nach Fortfall des Sperrgrundes gelöscht.

(7) Sie können die erteilten o.g. Einwilligungen jederzeit widerrufen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an kundenservice@rnv-online.de senden. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Online-Shops/Handy-Tickets, insbesondere die Bestellung von Tickets über den Online-Shop, nach Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr möglich ist.

§17 Verwendung personenbezogener Daten für den Onlineshop und die Handy-Ticket App durch die rnv

(1) Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu).

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die Rhein-Neckar Verkehr GmbH (rnv).

(2) Personenbezogene Daten (Kundenstamm- und Abrechnungsdaten) werden von der rnv und ihren Dienstleistern für die Abrechnung der getätigten Fahrten erhoben, verarbeitet und genutzt. Sofern der Nutzer bei einem Verkehrsunternehmen des VRN einen Antrag (z.B. auf Erstattung, Reduktion eines erhöhten Fahrpreises/Beförderungsentgelts oder Fahrgastrechte) stellt, werden dieser Stelle auf Anfrage Informationen zum Nachweis eines gültigen Online-/Handy-Tickets übermittelt.

(3) Datenspeicherung:
Die Abrechnungsdaten (personenbezogene Daten, die für die Rechnungsstellung und Abrechnung der Fahrten verwendet werden) werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Finanzbehörden für Zwecke der Steuerprüfung gespeichert.

Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die Kundenstammdaten (Name, Vorname, Geschlecht, Adresse Geburtsdatum, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse) anonymisiert und für Statistikzwecke vorgehalten, es sei denn es handelt sich um Abrechnungsdaten nach Ziff. (5).

(4) Alle Dienstleister werden personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn gesetzliche Vorschriften verpflichten sie dazu. Um einen sicheren Umgang zu gewährleisten, sind die Anforderungen gemäß Art. 28 DS-GVO einzuhalten. Ausführliche Datenschutzinformationen finden Sie auf unserer Homepage https://tickets.rnv-online.de.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der rnv (Mannheim) vereinbart.

(2) Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Vertragslücke durch eine solche Regelung ausfüllen, mit denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

Pflichthinweis nach § 36 VSBG:

Die rnv nimmt die Anliegen ihrer Kunden sehr ernst und bearbeitet diese sorgfältig im eigenen Haus. An einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG nimmt die rnv daher nicht teil. Sie ist hierzu im Übrigen auch nicht verpflichtet.

Fassung vom 14.08.2018