Tarifbestimmungen Semester-Ticket
Auszug aus den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN):
1. Geltungsbereich
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den gemäß §1 (1) der Beförderungsbedingungen in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) einbezogenen Linien und Linienabschnitten.
Die Tarifbestimmungen gelten nicht für die Bergbahn der Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB) und für Züge der Produktklassen ICE und IC/EC der Deutschen Bahn AG (DB AG), es sei denn, sie sind für Verbundfahrscheine freigegeben.
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3. Fahrpreis
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3.3 Kinder
Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise gelten für Kinder bis 14 Jahre (einschließlich).
Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres werden in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson (Ticketinhaber) kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.
Abweichungen von diesen Bestimmungen für bestimmte Fahrscheinangebote sind jeweils gesondert aufgeführt.
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8.8 Semester-Ticket
8.8.1 Geltung
Das Semester-Ticket ist eine persönliche (nicht übertragbare) Zeitkarte für Studierende an Hochschulen, mit denen ein entsprechender Vertrag besteht. Das Semester-Ticket kann zum Ersten eines jeden Monats erworben werden und gilt für 6 Monate. Das Semester-Ticket ist nur in Verbindung mit dem Studierendenausweis bzw. bei Erstsemestern mit der Immatrikulationsbescheinigung (in Papierform oder elektronisch) nebst amtlichem Lichtbildausweis gültig. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation.
Das VRN-Semester-Ticket gilt grundsätzlich im gesamten Gebiet des VRN, ausgenommen in der Westpfalz (im Wabenplan besonders gekennzeichnet).
Das VRN-Semester-Ticket plus Westpfalz für Studierende der TU Kaiserslautern und der Fachhochschule Kaiserslautern (einbezogenen Standorte: Kaiserslautern und Pirmasens) gilt im gesamten Gebiet des VRN einschließlich der Westpfalz. Darüber hinausgehende Geltungsbereiche sind gegebenenfalls gesondert geregelt.
8.8.2 Mitnahmeregelung
Es gibt keine von Ziffer 3.3 abweichende Mitnahmeregelung.
8.8.3 Kündigung
Das Semester-Ticket kann nicht gekündigt werden.
8.8.4 Verlust oder Zerstörung
Bei Verlust oder Zerstörung von Semester-Tickets erhält der Fahrgast nach einer Bearbeitungszeit gegen Vorlage des Verkaufsbelegs und gegen ein Bearbeitungsentgelt von 25,00 Euro einmalig pro Semester ein Ersatz-Semester-Ticket.
8.8.5 Erstattung
Die unter § 10 (3) der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt gelten entsprechend. Bei print@home-Tickets ist die Erstattung grundsätzlich ausgenommen.
8.8.6 Besonderheiten
(1) Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
(2) Der Studierendenausweis der Studierenden an Heidelberger Hochschulen, mit denen eine entsprechende Vereinbarung besteht, gilt von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig als Zeitkarte in den Waben 105, 125, 135 und 145. Ziffer 8.1.3 gilt entsprechend. Diese Regelung gilt analog für Studierende, die an einer dieser Hochschulen immatrikuliert sind, aber in Mannheim studieren (Nachweis Studierendenausweis), in den Waben 74, 84, 94 und 104.
(3) Beim VRN-Semester-Ticket plus Westpfalz wird der Studierendenausweis der einbezogenen Hochschulen (Universität und Fachhochschule Kaiserslautern mit den Standorten Kaiserslautern und Pirmasens) entweder mit integriertem Lichtbild und ansonsten nur in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis zur Zeitkarte für die Dauer des laufenden Semesters. Eine Teilerstattung wegen ganz oder teilweise nicht genutzten Fahrten wird nicht gewährt.
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11. Besondere und ergänzende Tarifbestimmungen für das VRN-Online-Ticket
11.1 Fahrscheinsortiment VRN-Online-Ticket
Im VRN werden Fahrscheine als Online-Ticket zum Selbstausdruck angeboten. Ein Anspruch auf Ausgabe von Fahrscheinen zum Selbstausdruck besteht nicht.
11.2 Ausgabe
(1) VRN-Online-Tickets sind personengebunden. Die personalisierten Online-Tickets können nur von der auf dem Ticket angegebenen Person oder in deren Beisein von einer anderen Person genutzt werden. Voraussetzung für den Erwerb des Online-Tickets ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Besitz eines gültigen Kontrollmediums (Personalausweis, Reisepass, Kreditkarte oder BahnCard) zur Personalisierung des Online-Tickets. Online-Tickets sind nur mit dem auf dem Ticket angegebenen Kontrollmedium gültig.
(2) VRN-Online-Tickets berechtigen zur Nutzung der Verkehrsmittel der am Verkehrsverbund Rhein-Neckar beteiligten Unternehmen entsprechend der auf dem Ticket angegebenen räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Eine Entwertung der Tickets bei Fahrantritt ist nicht erforderlich.
(3) VRN-Online-Tickets werden dem Kunden in Form einer PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Der Link zum Herunterladen des Tickets wird nach Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt und zudem per E-Mail versandt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendige Hard- und Softwareausstattung vorzuhalten, um PDF-Dateien herunterladen, anzeigen und drucken zu können. Die Tickets sind in Farbe oder schwarz/weiß in Originalgröße (DIN A4) auf weißem Papier auszudrucken. Alle Angaben müssen lesbar und überprüfbar sein.
11.3 Erstattung
VRN-Online-Tickets können nicht storniert, widerrufen oder zurückgegeben werden, da diese kopiert oder mehrfach ausgedruckt werden könnten und ein Nachweis der Nichtnutzung durch den Kunden somit nicht möglich ist.
Hinweis: Kursiv gesetzte Passagen sind für das Semester-Ticket aus unserem Onlineshop nicht relevant, der Vollständigkeit halber jedoch dargestellt. Insbesondere der Abschnitt 8.8.4 Verlust oder Zerstörung hat keine Gültigkeit, da Sie während der Geltungsdauer das Ticket unbegrenzt herunterladen und ausdrucken können.
Die gesamten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRN
Stand: 02.01.2019